Maßnahmen zum Schutz der Impfunwilligen

Vater Staat und Mutti Merkel sehen sich in besonderer Verantwortung gegenüber den Schwächeren in der Gesellschaft. Dazu gehören aktuell die ohnehin nicht besonders geschätzten Mitbürger, die sich impfen lassen könnten, aber aufgrund tiefster innerer Überzeugung nicht impfen lassen wollen.

Sauer wegen Einschränkungen? Foto © Achimsblog

Diese Menschen bedürfen der gesteigerten Fürsorge von uns allen und auch vom deutschen Staat. Und noch mehr, wenn ab Herbst alle Corona Einschränkungen aufgehoben werden.

Wie jetzt aus einem geheimen Zusatzprotokoll der letzten Ministerpräsidentenkonferenz hervorgeht, gelten ab dem meteorologischen Herbstanfang 2021, das ist immer der 1.September folgende Regeln:

  1. Alle Corona Einschränkungen werden aufgehoben.
  2. Personen mit besonderem Schutzbedürfnis, und das sind überzeugte Impfunwillige werden vor den Risiken einer Corona Erkrankung wie folgt geschützt:
    1. Dauerhafte Quarantäne
    2. Verlassen der eigenen Wohnung nur mit frischer FFP2 Maske.
    3. Zutritt ist nur zu Geschäften und nur für absolut notwendige Einkäufe des täglichen Bedarfs erlaubt und bedingt einen tagesaktuellen PCR Test.
    4. Zutritt zu allen anderen Orten ist verboten.
    5. Die Polizei kontrolliert Personen, die in der Öffentlichkeit ohne FFP2 Maske angetroffen werden.
    6. Wer keinen Impf- oder Genesenennachweis vorweisen kann, wird zum eigenen Schutz in seine Wohnung begleitet und muss 500,— € Schutzgebühr bezahlen.
    7. Fratzenbuch und Twitter müssen abgestellt werden, um weitergehende Schädigungen in der Gehirnstruktur zu verhindern.

Die Ministerpräsidentenkonferenz betont, dass diese Maßnahmen keine Repressionen sind, sondern ausschließlich dem Schutz der überzeugten Impfunwilligen eingeführt werden.

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